Artikel 100 Bayerische Verfassung (alt und neu)
Der derzeitige Verfassungstext lautet:
Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege zu achten.
Der Vorschlag des Volksbegehrens für den erneuerten Artikel 100 lautet:
Die Würde des Menschen ist während seiner gesamten Entwicklung von der Zeugung bis zum Tod in Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtspflege und Wissenschaft zu achten.
Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Menschen unvereinbar.